Nutzungsausfallentschädigung fürs Auto: das steht Ihnen nach einem Unfall zu
Nach einem unverschuldeten Unfall steht Ihnen eine Unkostenpauschale zu – in der Regel 25 Euro, ganz ohne Belege. Sie deckt die kleinen Nebenkosten ab, die bei der Schadensregulierung entstehen: Telefonate, Porto, Fahrten.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt diese Pauschale zusätzlich zum eigentlichen Fahrzeugschaden. Viele Geschädigte kennen den Anspruch nicht – und verschenken bares Geld. Wir sorgen dafür, dass die Pauschale auf Ihrer Abrechnung landet.
Was ist die Unkostenpauschale nach einem Unfall?
Die Unkostenpauschale ist ein pauschaler Schadensersatz für Ihren Aufwand nach einem Unfall. Rechtlich stützt sie sich auf § 287 ZPO. Der BGH hat sie 2012 ausdrücklich für zulässig erklärt (Az. VI ZR 37/11).
Der Vorteil: Sie müssen keine einzelnen Quittungen sammeln. Bis zur üblichen Höhe zahlt die Versicherung ohne Nachweis.
Wie hoch ist die Unfallpauschale?
Die Höhe der Unfallpauschale hängt vom Gerichtsbezirk ab. Meist bewegt sie sich zwischen 20 und 30 Euro. Als Richtwert gilt:
- 25 Euro – der am häufigsten anerkannte Betrag
- 20 Euro – in einzelnen Bezirken, etwa in Berlin
- über 30 Euro – nur mit konkretem Nachweis der tatsächlichen Kosten
Wollen Sie mehr als den Pauschbetrag geltend machen, brauchen Sie Belege für jede Position.
Wer bekommt die Kostenpauschale beim Verkehrsunfall?
Anspruch auf die Kostenpauschale beim Verkehrsunfall hat, wer unverschuldet in den Unfall geraten ist. Die Schuldfrage entscheidet also. Tragen Sie keine Schuld, zahlt die Versicherung des Verursachers.
Bei einem Kaskoschaden greift die Pauschale nicht. Sie gilt nur für Haftpflichtschäden.
Welche Kosten deckt die Pauschale ab?
Neben der Unkostenpauschale kommen oft weitere Positionen dazu. Fahren Sie unfallbedingt viel, lässt sich eine Kilometerpauschale als Teil der Unfallpauschale ansetzen – etwa für Fahrten zum Sachverständigen.
Steht Ihnen kein Fahrzeug zur Verfügung, prüfen wir zusätzlich Ihren Anspruch auf eine Nutzungsausfallentschädigung fürs Auto. Die Grundlage für alle Ansprüche liefert ein unabhängiges Unfallgutachten, das den vollen Schaden dokumentiert.
So sichern Sie sich Ihre Unkostenpauschale
Überlassen Sie die Regulierung nicht der gegnerischen Versicherung. Sie kürzt kleine Posten gern – in der Masse lohnt sich das für die Versicherung, für Sie bedeutet es Verlust.
Mit einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen an Ihrer Seite berücksichtigen wir die Unkostenpauschale automatisch. Sie erhalten, was Ihnen zusteht – ohne Papierkram.
Kilometerpauschale und weitere Ansprüche nach dem Unfall
Die Pauschale gleicht die kleinen, oft übersehenen Ausgaben rund um die Schadensregulierung aus:
- Telefonkosten für Anrufe bei Versicherung, Werkstatt und Anwalt
- Portokosten für den Schriftverkehr
- Fahrtkosten, etwa zur Werkstatt oder zum Gutachter
Ob diese Kosten tatsächlich angefallen sind, spielt bis zur Pauschalhöhe keine Rolle.
