🚗 Was steht dir beim Unfallschaden zu?

 

Ein Unfall ist schnell passiert – und oft bleibt nach dem ersten Schreck die Frage:

Was steht mir eigentlich zu?

Als unabhängiger KFZ-Sachverständiger informiere ich dich, welche typischen Ansprüche du nach einem unverschuldeten Unfall geltend machen kannst – sachlich, transparent und ohne juristische Fachsprache.

 

(Hinweis: Wir geben keine Rechtsberatung, sondern allgemeine Informationen und Praxistipps.)

 

1️⃣ Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungswert

 

Nach einem unverschuldeten Unfall muss die gegnerische Versicherung die notwendigen Reparaturkosten übernehmen.

Ist die Reparatur unwirtschaftlich (Totalschaden), wird der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts erstattet.

Das wird im Gutachten exakt dokumentiert.

 

2️⃣ Sachverständigenkosten

 

Als Geschädigter darfst du frei einen unabhängigen Gutachter beauftragen.

Die Kosten für das Gutachten trägt in der Regel die gegnerische Haftpflichtversicherung.

So bleibst du neutral beraten – ohne Kostenrisiko.

 

3️⃣ Wertminderung

 

Selbst wenn ein Fahrzeug perfekt repariert ist, verliert es durch den Unfall an Marktwert.

Dieser merkantile Minderwert ist erstattungsfähig und wird von mir im Gutachten berechnet.

 

4️⃣ Nutzungsausfall oder Mietwagen

 

Wenn dein Fahrzeug repariert wird oder nicht fahrbereit ist, hast du Anspruch auf:

Nutzungsausfallentschädigung (täglicher Geldbetrag je nach Fahrzeugklasse)

oder

Ersatzfahrzeug (Mietwagen) für die Dauer der Reparatur.

Ich helfe dir, die passende Option zu wählen.

 

5️⃣ Abschlepp- und Bergungskosten

 

Notwendige Abschlepp- oder Bergungskosten gehören zum Schaden und sind voll zu erstatten, wenn sie im Zusammenhang mit dem Unfall stehen.

 

6️⃣ Unkostenpauschale

 

Du hast Anspruch auf eine Pauschale (meist 25–30 €) für Telefon, Porto und sonstige Aufwendungen im Zuge der Schadenabwicklung.

 

7️⃣ Anwaltskosten

 

Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Kosten Ihres Rechtsanwalts, sofern du einen beauftragst.

Das ist meistens sinnvoll, auch wenn es nicht um komplizierte Regulierungsfragen geht.

Gerne empfehle ich dir bei Bedarf erfahrene Partneranwälte aus unserem Schadennetzwerk. 

 

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Hinweis

Die oben genannten Informationen stellen keine Rechtsberatung dar.

Sie dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung im Schadenfall.

Für eine rechtliche Bewertung wende dich bitte an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht – ich vermittel dir auf Wunsch gerne einen kompetenten Ansprechpartner aus meinem Netzwerk.

 

Fazit

Mit Uder Sachverständige – Deinem Schadenheld im Saarland sicherst du dir alle Ansprüche, die dir zustehen.

Ich sorgen dafür, dass der Schaden vollständig und fair reguliert wird – transparent, unabhängig und ohne Stress.

 

 

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