Nutzungsausfallentschädigung Auto: Anspruch & Höhe nach Unfall

Nutzungsausfallentschädigung fürs Auto: das steht Ihnen nach einem Unfall zu

Ein unverschuldeter Autounfall ist ärgerlich genug. Neben dem Blechschaden kommt schnell ein weiteres Problem hinzu: Das eigene Fahrzeug steht in der Werkstatt oder ist fahruntauglich, der Alltag muss aber trotzdem bewältigt werden. Für die Zeit, in der Sie auf Ihr Fahrzeug verzichten müssen, steht Ihnen gesetzlich ein Ausgleich zu.
 

Was ist eine Nutzungsausfallentschädigung beim Auto?

Die Nutzungsausfallentschädigung ist ein geldwerter Ausgleich für den temporären Verlust Ihres Fahrzeugs nach einem Verkehrsunfall. Wenn Sie als Geschädigter keinen Mietwagen beanspruchen, steht Ihnen dieser finanzielle Ersatz für den Nutzungsausfall nach einem Unfall zu. Das Geld wird direkt von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers gezahlt.

Der Grundgedanke dahinter ist simpel: Ein Auto stellt einen messbaren Vermögenswert im Alltag dar. Fällt dieser Wert durch das Verschulden eines Dritten weg, muss dieser Schaden finanziell ausgeglichen werden.

Nutzungsausfallentschädigung: Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Damit die Versicherung den Nutzungsausfall am Auto auch tatsächlich bezahlt, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Die gegnerischen Versicherungen prüfen diese Punkte meist sehr genau.

Folgende Nutzungsausfallentschädigung-Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Unverschuldeter Unfall: Sie sind der Geschädigte und der Unfallgegner trägt die alleinige (oder überwiegende) Schuld.
  • Nutzungswille: Sie müssen den spürbaren Willen haben, Ihr Auto in der Ausfallzeit überhaupt nutzen zu wollen. Befinden Sie sich beispielsweise direkt nach dem Unfall im Langzeiturlaub auf einem anderen Kontinent, fehlt der Nutzungswille.
  • Nutzungsmöglichkeit: Sie müssen körperlich und rechtlich in der Lage sein, das Fahrzeug zu führen. Liegen Sie beispielsweise nach dem Unfall schwer verletzt im Krankenhaus und gibt es keine weiteren Familienmitglieder, die das Auto nutzen, entfällt der Anspruch.
  • Kein Zweitwagen vorhanden: Besitzen Sie ein gleichwertiges Zweitfahrzeug, das Sie problemlos im Alltag nutzen können, wird der Nutzungsausfall oft abgelehnt.

Wie hoch ist die Auto-Ausfallentschädigung?

Die Höhe der Entschädigung wird pro Kalendertag berechnet, an dem Ihnen das Fahrzeug nicht zur Verfügung stand. Die genaue Summe richtet sich nach dem Modell, dem Alter und der Ausstattung Ihres Wagens. Zur Ermittlung nutzen Gutachter und Versicherungen die sogenannte Sande/Danner/Küppersbusch-Tabelle. Fahrzeuge werden hierbei in die Gruppen A (Kleinstwagen) bis L (Luxusklasse) eingeteilt. Die Sätze bewegen sich in der Regel zwischen ca. 27 Euro und 175 Euro pro Tag.

Wichtiger Hinweis zum Fahrzeugalter: Ist Ihr Auto bereits älter als 5 Jahre, erfolgt in der Regel eine Herabstufung um eine Fahrzeuggruppe. Bei Fahrzeugen, die älter als 10 Jahre sind, wird oft sogar um zwei Gruppen herabgestuft oder nur noch die reinen Vorhaltekosten erstattet.

Besonderheit Totalschaden: Was gilt bei der Nutzungsausfallentschädigung?

Ein besonders kritischer Punkt ist der Nutzungsausfall beim Totalschaden. Hier unterscheidet sich die Abwicklung fundamental von einer normalen Reparatur in der Werkstatt.

Bei einem wirtschaftlichen oder technischen Totalschaden steht Ihnen die Nutzungsausfallentschädigung für die Dauer der sogenannten Wiederbeschaffungszeit zu. Das ist die Zeit, die ein Gutachter ansetzt, damit Sie auf dem Markt ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug finden können.

  • In der Regel gestehen Versicherungen hierbei einen Zeitraum von 14 bis maximal 16 Tagen zu.
  • Zusätzlich werden meist 2 bis 3 Tage für die Überlegungszeit und die Erstellung des Kfz-Gutachtens hinzugerechnet.

Versicherungen versuchen bei einem Totalschaden besonders häufig, die Tage der Ausfallentschädigung drastisch zu kürzen. Deshalb ist ein unabhängiges Gutachten hier absolut essenziell.

Wie Schadenheld Ihnen hilft, Ihren Nutzungsausfall durchzusetzen

Die gegnerische Versicherung versucht nach einem Unfall verständlicherweise, die eigenen Kosten so gering wie möglich zu halten. Typische Taktiken sind das unbegründete Kürzen der Reparaturdauer, das Herabstufen der Fahrzeuggruppe oder das Bestreiten Ihres Nutzungswillens.

Gehen Sie kein Risiko ein und überlassen Sie die Abwicklung den Profis.

Als digitaler Kfz-Schadensabwickler sorgt Schadenheld dafür, dass Sie genau das bekommen, was Ihnen rechtlich zusteht. Wir prüfen Ihren Fall, ermitteln die exakte Höhe Ihrer Nutzungsausfallentschädigung und setzen Ihre Ansprüche direkt und ohne Papierkram bei der gegnerischen Versicherung durch. Für Sie als Geschädigten ist unser Service im Haftpflichtfall komplett kostenfrei!

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